Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.05.2024
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der craftbro GmbH & Co. KG (im Folgenden „craftbro“) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge, die craftbro mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“) abschließt.
Verbraucher (§ 13 BGB) werden von craftbro nicht bedient. Mit Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags versichert der Kunde, als Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. Kaufmann (HGB) zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn craftbro deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Dies gilt auch, wenn craftbro Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl sie die AGB des Kunden kennt.
craftbro behält sich vor, diese AGB bei Vorliegen sachlicher Gründe (z. B. geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Neuerungen, Anpassungen der Marktbedingungen) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine Änderung findet nicht statt, wenn sie den Kunden wesentlich benachteiligt. In allen übrigen Fällen bedürfen Änderungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
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§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSABSCHLUSS

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung einer umfassenden Marketinglösung durch craftbro. Dazu gehören insbesondere:
• Social-Media-Recruiting und Neukundengewinnung (z. B. Meta-Kampagnen, Ads-Management)
• Konzeption, Planung und Einrichtung von Kampagnen (Zielgruppen- und Budgetplanung, Definition von KPIs)
• Foto- und Videoproduktionen (Shooting, Postproduktion, Content-Erstellung für Social Media)
• Gestaltung und Betrieb von Landingpages, Lead-Management (CRM-Einrichtung, Automatisierung)
• Schulung und Support für den Kunden im Umgang mit generierten Leads und dem CRM
• Kontinuierliche Betreuung und Optimierung der Kampagnen (Reporting, A/B-Tests, Performance-Analysen)
Angebote von craftbro sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Die verbindlichen Leistungsinhalte ergeben sich aus dem schriftlich übergebenen und vom Kunden unterzeichneten Angebot oder der Auftragsbestätigung von craftbro.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich (inkl. E-Mail/Scan) angenommen hat oder craftbro den Auftrag in Textform bestätigt. Telefonische Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von craftbro.
craftbro kann den Vertragsschluss von der Vorlage notwendiger Nachweise (z. B. Branchengenehmigungen, Corporate-Design-Unterlagen, Model-Einverständniserklärungen, Drohnenprüfungen) abhängig machen.
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§ 3 LEISTUNGSUMFANG
Die vertraglich geschuldete Leistung basiert auf der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung im Angebot oder in einer gesonderten Leistungsvereinbarung. Der Leistungsumfang umfasst, sofern nicht anders vereinbart:
• Social-Media-Recruiting & Neukundengewinnung: Konzeption und Aufbau von Meta-Kampagnen (Facebook, Instagram, LinkedIn), Zielgruppen-Segmentierung, Media-Einkauf, Budget-Überwachung.
• Kampagnen-Management: Erstellung von Werbetexten und Grafiken, Einrichtung und Tracking von Conversion-Zielen, laufende Optimierung (CPC, CPL, CTR).
• Foto- und Videoproduktion: Shooting vor Ort (Indoor/Outdoor), Postproduktion (Retusche, Videoschnitt, Farbkorrektur) für Kampagnen-Creatives und Social-Media-Content.
• Landingpage-Erstellung & Lead-Management: Entwicklung, Hosting und technische Einrichtung von Landingpages; Integration in das CRM (z. B. Lead-Formulare, Automatisierung von Follow-up-Prozessen).
• CRM-Einrichtung und Schulung: Einrichtung und Anpassung eines CRM-Systems (z. B. eigene ContactCloud); Schulung des Kunden in der Lead-Bearbeitung, Reporting-Dashboard und Best Practices.
• Kontinuierliche Betreuung & Reporting: Regelmäßige Analyse (wöchentliche/monatliche Reports), Abstimmungstermine (Telefon/Videochat), A/B-Tests, Optimierungen von Zielgruppen, Texten, Grafiken.
Alle im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Details (z. B. Laufzeit, Kampagnenbudget, Anzahl der Drehtage, Dateiformate) sind verbindlich.
Ergeben sich während der Leistungserbringung zusätzliche, nicht vorhersehbare Anforderungen (z. B. erweiterte Postproduktion, zusätzliche Anzeigenvarianten, Nachdrehs), informiert craftbro den Kunden unverzüglich schriftlich, legt Umfang und Mehrkosten dar und holt eine schriftliche Genehmigung ein, bevor dieser Mehraufwand ausgeführt wird.
Die Überlassung von Spezial-Equipment (z. B. Drohnen, Spezialkameras, Beleuchtung) durch craftbro erfolgt nur im Rahmen des vereinbarten Angebots. Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl dieses Equipments während des Projekts sind vom Kunden zu ersetzen, es sei denn, craftbro hat den Schaden zu vertreten.
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§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen. Andernfalls verlängert sich der vereinbarte Zeitplan entsprechend, und zusätzlich anfallende Kosten (z. B. erneute Anfahrt, Anpassungstermine) trägt der Kunde, sofern craftbro ihn vorab auf die Folgen hingewiesen hat.
Insbesondere hat der Kunde:
• Alle für Kampagnen und Shootings erforderlichen Informationen, Daten und Bildmaterial (z. B. Logos, Corporate-Design-Guidelines, Zielgruppen-Insights) rechtzeitig in geeigneter digitaler Qualität zur Verfügung zu stellen.
• Relevante Genehmigungen einzuholen (z. B. Einwilligungen von Models, Rechteinhaber von Locations, Markennutzungsrechte). craftbro haftet nicht für Versäumnisse des Kunden bei der Rechteklärung.
• Zugang zu Dreh- und Fotolocations sicherzustellen (z. B. Stromversorgung, Zugangskarten, Parkmöglichkeiten, notwendige Versicherungen).
• Zu vereinbarten Terminen (Briefing, Shooting, Abnahmen) ohne unzumutbare Verzögerung zu erscheinen und notwendige Ansprechpartner bereitzustellen.
Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung, ist craftbro berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
Verzögert sich die Projektabwicklung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, ist craftbro von terminlichen Verpflichtungen befreit, bis die Mitwirkung erbracht ist.
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§ 5 PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro, sofern im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung entweder als Pauschalhonorar oder auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars.
Rechnungen sind, sofern kein abweichender Zahlungstermin schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Weitere Schadensersatzansprüche (z. B. Mahngebühren) bleiben unberührt.
Bei Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats stellt craftbro dem Kunden ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Kommt die Lastschrift mangels Kontodeckung zurück, trägt der Kunde alle daraus resultierenden Kosten und Mahngebühren.
Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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§ 6 STORNIERUNG, KÜNDIGUNG UND VERTRAGSSTRAFE
Termine für Campaign-Setups, Shootings oder Drehs, die vom Kunden abgesagt werden, gelten wie folgt als storniert:
• Bis 2 Wochen vor dem Termin: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung auf einen Ersatztermin.
• Weniger als 2 Wochen vor dem Termin: Vertragsstrafe in Höhe von 750 € (zzgl. zusätzlichem Schadensersatz, falls ein höherer Schaden nachgewiesen wird).
Ein Ausweichtermin kann nur beantragt werden, wenn craftbro mindestens 2 Wochen vor dem ursprünglichen Termin schriftlich informiert wurde und ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist.
Dauerschuldverhältnisse (z. B. wiederkehrende Mediaproduktionen, Social-Recruiting-Pakete) können – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung schuldhaft in Zahlungsverzug gerät oder wesentliche Mitwirkungspflichten dauerhaft verletzt.
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§ 7 VERZÖGERUNG DER LEISTUNGSBEREITSTELLUNG
Kann craftbro einen vereinbarten Fertigstellungstermin aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z. B. Krankheit eines Schlüsselmitarbeiters, Lieferverzug von Equipment, höhere Gewalt), nicht einhalten, informiert craftbro den Kunden umgehend und nennt einen neuen, voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

Nimmt der Kunde die fertigen Endprodukte (Fotos, Videos, ausgearbeitete Kampagnenreports) nach Fertigstellung trotz ordnungsgemäßer Ankündigung innerhalb eines Monats nicht ab, gelten die Leistungen als abgenommen. Ab diesem Zeitpunkt kann craftbro das volle Honorar in Rechnung stellen.
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§ 8 HAFTUNG
craftbro haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet craftbro im Übrigen nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden, der bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung eingetreten wäre.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, craftbro hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Für Daten- oder Programmverluste haftet craftbro nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Sicherung eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Kunde stellt craftbro von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung von Materialien (Grafiken, Texte, Logos) resultieren, die der Kunde an craftbro geliefert hat und für die keine erforderlichen Rechte vorliegen. craftbro haftet nicht für Rechtsverstöße, die durch verspätete oder unvollständige Mitteilung von Nutzungsrechten durch den Kunden entstehen.
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§ 9 DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT
Der Kunde versichert, bei der Übermittlung personenbezogener Daten an craftbro die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
Notwendige Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV/AVV) werden zwischen dem Kunden und craftbro vor Beginn der Leistungen abgeschlossen.
Der Kunde stellt craftbro von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus datenschutzrechtlichen Verstößen (z. B. unzureichende Einwilligungen, fehlende Rechtsgrundlagen) resultieren, es sei denn, craftbro hat diese Verstöße verschuldet.
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§ 10 URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE

Alle von craftbro erstellten Fotos, Videos, Grafiken, Texte oder Tonaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt.
Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben sämtliche Urheberrechte an den von craftbro gelieferten Inhalten bei craftbro bzw. den jeweiligen Urhebern.
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten ausschließlich für die im Angebot konkret bezeichneten Verwendungszwecke (z. B. Website, Social Media, Druckmaterial). Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Weitergabe an Dritte oder entgeltliche Verwertung, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Möchte der Kunde nach Ende der Zusammenarbeit sämtliche Nutzungsrechte (z. B. exklusive Rechte, unbefristete Verlängerung) übernehmen, ist dies separat zu verhandeln. Die Konditionen (Kosten, Umfang, Dauer) werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
Der Kunde sichert zu, dass alle bereitgestellten Materialien (Bilder, Logos, Texte) frei von Rechten Dritter sind. Sollte craftbro aufgrund von Verstößen gegen fremde Schutzrechte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde craftbro umfassend frei.

Im Falle der Stornierung oder vollständigen Rücknahme einer bereits gestellten Rechnung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an bereits produzierten Foto- und Videomaterialien bis zur vollständigen Zahlung des ursprünglich vereinbarten Vertragspreises oder bis zur beiderseitigen Vereinbarung eines sogenannten Buy-Out-Entgelts (Lizenzgebühr) bei craftbro. Der Kunde erhält erst mit vollständigem Ausgleich oder mit wirksamer Buy-Out-Zahlung die explizit vereinbarten Nutzungsrechte.
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§ 11 GEHEIMHALTUNG UND VERTRAULICHKEIT

craftbro verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Kunden – insbesondere Strategien, Kampagnendaten, interne Abläufe – streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrags hinaus.
Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, keine internen Methoden, Konzepte oder kreativen Prozesse von craftbro ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten.
Verstößt eine Partei gegen ihre Geheimhaltungsverpflichtung, ist sie zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
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§ 12 REFERENZNUTZUNG

Der Kunde gestattet craftbro, den Projektnamen, das Kundenlogo sowie Auszüge aus den erbrachten Leistungen (Fotos, kurze Videoausschnitte, Kampagnen-Insights) für Eigenwerbung und Referenzpublikationen (z. B. Website, Social-Media-Kanäle, Printmaterialien) zu verwenden. Diese Erlaubnis gilt ab Auftragserteilung bis fünf Jahre nach Abschluss des letzten Projekts.
Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Bei Privatpersonen gilt der Widerspruch sofort; bei juristischen Personen wird er zum Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. craftbro entfernt dann alle Referenzen unverzüglich.
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§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der internationalen Kollisionsnormen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von craftbro in Deggendorf. Erfüllungsort für alle Leistungen von craftbro ist ebenfalls Deggendorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Geschäftsführer craftbro GmbH & Co. KG
Sandro Nickl
„Wir sind Ihre Partner für digitales Wachstum – mit einem Netzwerk, das ankommt, und einer Expertise, die überzeugt.“ – Sandro Nickl
Kontakt
craftbro GmbH & Co. KG
Hengersberger Straße 39, 94530 Auerbach
hello@craftbro.de
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